Die Irren-Offensive Nr. 14
- PatVerfü knackt Zwangspsychiatrie -



Nr. 13 (2006)
Nr. 12 (2004)
Nr. 11 (2003)
Nr. 10 (2002)
Nr. 9 (2000)
Nr. 8 (1999)
Nr. 7 (1998)
Nr. 6 (1996)
Nr. 5 (1993)
Nr. 4 (1991)
Nr. 3 (1987)
Nr. 2 (1983)
Nr. 1 (1981)



Editorial: Endlich kann der Zwangspsychiatrie
              ein Riegel vorgeschoben werden!
Der Mythos von der guten und der bösen Psychiatrie
Flugblatt zum DGPPN Kongress 2007
UN-Dossier: Verkauf gestohlener Menschenrechte
UN-Dossier: UN Behindertenrechtskonvention
UN-Dossier: Sie machen sich eines Verbrechens schuldig (pdf)
UN-Dossier: Verrat an den Menschenrechten
UN-Dossier: Kein Mensch ist gut genug ...
Hinweis auf Kontinuitäten der Zwangspsychiatrie - Forschungsarbeit v. Alice Halmi
Wie die Frage lautet
Unterm Stiefel - Landtag Brandenburg: Menschenrechts-Verbrecherbande
Die PatVerfü als Vordruck
Danke, Herr Regisseur...
Berliner Aktionwoche der Heterosexualität - Grußwort
Die Tarnung ist weg
Trialüg
Übrigens...
An den Gerichten verzweifelt - Traueranzeige Helena
Die Tatorte, eine Aufklärung
 
  von der Rückseite beginnt : ZWANG Nr. 4:
Ergebnisse des Kriminalisierungswettbewerbs Hier sind die Gewinner...
Täuschung mißlungen
"Mediziner sind geschockt" Zusammen mit Gert Postel "stürmen" wir den Weltkongress der Psychiatrie über Zwangbehandlung 2007 in Dresden
8 Forderungen
Konsequenzen der Konvention
Starke Unterstützung
  Chronik eines Betrugs: Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel der Täuschung gemacht wurde

siehe auch:
in Deutsch:

ZWANG Nr. 2

ZWANG Nr. 3

in English:
ZWANG No. 1
ZWANG No. 2
ZWANG No. 3


Titelbild: PatVerfü knackt Zwangspsychiatrie!
Titelblatt Irren-Offensive Nr. 14

Hier die gesamte
Irren-Offensive Nr. 14
als PDF (ca. 6 MB)


Hier die gesamte ZWANG Nr. 4 als PDF (ca. 7 MB)


Herausgeber und Redaktion der Irren-Offensive Nr. 14:

Plenum des Werner-Fuß-Zentrum
im
Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel: (030) 291 1001

Wir betreuen auch die Internet Homepage des Psychiatrie - Erfahrenen Informations-Netz:
Psychiatrie-Erfahrene Informations-Netz mit vielen Links

In Berlin-Pankow haben zwei Vereine ihren gemeinsamen Treffpunkt gefunden:
Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
der im Sommer 1995 von einigen Mitgliedern des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener, Mitgliedern der Irren-Offensive und bislang unorganisierten Betroffenen gegründet wurde.
Die Irren-Offensive e. V. 1980 gegründet und erste selbstbestimmte und antipsychiatrische Initiative ehemaliger Psychiatrie-Insassen.
Diesen Begegnungsort benennen wir nach Werner Fuß, einem bedeutenden Mitbegründer der Irren-Offensive, verstorben 1995.

Bestellung gegen Vorkasse von 3,50 Euro auf das Konto der Irren-Offensive e.V.:
Konto-Nr.: 4008 078 900
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BLZ: 430 609 67
Zweck: Kennwort Nr. 14 und Angabe der Lieferanschrift und zusätzlich
hier per E-Mail bestellen: werner-fuss ät gmx.de

Impressum: Irren-Offensive e.V., im
Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,
E-Mail: Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 7067 Nz
Verantwortlich im Sinne des TDG ist Hartmut Seiffarth

Tödliche Psychiatrie
Auch nach der Nazi-Herrschaft wurde in den Psychiatrien in Deutschland gemordet.
Zusammenfassung der Habilitationsarbeit von Thomas Foth, Assistant Professor der University of Ottawa

Denkschrift: (als pdf zum Download)

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie verordnet!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss 2 BvR 882/09 am 15.4.2011 das Startsignal für die Freiheit von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt.

Hurra - darüber freuen wir uns!

Die deutsche Psychiatrie entwickelte in psychiatrischer Hybris den Horror des systematischen Massenmords an ihren Gefangenen, der die Blaupause für die Verbrechen an den europäischen Juden, Sinti, Roma und Schwulen war und der bis 1949 andauerte. Unverändert wurde danach zwangsweise diagnostiziert und behandelt, eingesperrt und entmündigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch grundgesetzkonformes Urteilen allen legalisierten Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie den Boden entzogen. Das ist das Signal dafür, dass in der BRD das gesellschaftliche Projekt einer Psychiatrie, die nur noch zwanglos und gewaltfrei betrieben wird, begonnen hat.* Deutschland hat sich damit weltweit an die Spitze einer Revolution der Gewaltfreiheit gesetzt, indem endlich, endlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade auch in der Institution Psychiatrie ausnahmslos anerkannt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht auch Phantasien den Weg abgeschnitten, doch noch ein Gesetz zur neuerlichen Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen schaffen zu können. In seinem Beschluss hat es für die Durchführung von Zwangsbehandlungen Bedingungen gesetzt, die es selbst für unerfüllbar erklärt. Zitat Abschnitt 61 des Beschlusses:

cc) Über die Erfordernisse der Geeignetheit und Erforderlichkeit hinaus ist Voraussetzung für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Zwangsbehandlung, dass sie für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden ist, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt. Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird (vgl. SAMW, a.a.O., S. 7; Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <57 f.>; s. auch Maio, in: Rössler/Hoff, a.a.O., S. 145 <161>). Daran wird es bei einer auf das Vollzugsziel gerichteten Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen, wenn die Behandlung mit mehr als einem vernachlässigbaren Restrisiko irreversibler Gesundheitsschäden verbunden ist (vgl. Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <58>; für die Unvereinbarkeit irreversibler Eingriffe mit der UN-Behindertenrechtskonvention Aichele/von Bernstorff, BTPrax 2010, S. 199 <203>; Böhm, BtPrax 2009, S. 218 <220>).

Das Bundesverfassungsgericht erklärt also selbst: an einem "deutlich feststellbaren Überwiegen des Nutzens ... wird es bei einer ... Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen". Damit hat das Hohe Gericht ein unüberwindbares Hindernis für eine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung aufgestellt.

Welcher Gesetzgeber wird also jetzt noch versuchen wollen, Menschen eine Duldung der Verletzung ihres Körpers vorzuschreiben? Ein solches Ansinnen käme dem Versuch der Legalisierung von Folter gleich.

Übrigens, trotz dieses richtungsweisenden Urteils kann man dem Hohen Gericht eine Kritik nicht ersparen, die allerdings angesichts der Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Legalisierung von Zwangsbehandlung nur noch von theoretischer Bedeutung ist: Der einzige zulässige Rechtfertigungsgrund für eine psychiatrische Zwangsbehandlung eines/r Einwilligungsunfähigen ist laut Urteil die Wiederherstellung deren/dessen Einwilligungsfähigkeit. Dadurch ergäben sich aber für einen Gesetzgeber folgende unlösbaren Aufgaben, für deren praktische Lösung das Bundesverfassungsgericht jedoch gesetzlich eindeutige und klare Verfahrensvorschriften vorgeschrieben hat:

a) Wie soll festzustellen sein, ob jemand krankheitsbedingt in seinem Wollen so eingeschränkt ist, dass er/sie deshalb nicht zustimmen kann? Genauer: Aufgrund welcher Kriterien sollte nachgewiesen werden können, dass die Person nicht Gründe für ihre ablehnende Haltung hat, sondern dass diese Haltung durch eine Krankheit verursacht wird? Wie soll das zum Beispiel bei einer Person festgestellt werden, die krankheitsuneinsichtig ist, die Krankheit ableugnet, wie es am weitreichendsten durch das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit erfolgt? Es müsste ja nachgewiesen werden können, dass diese aktuell geäußerte Überzeugung (Nichtexistenz von psychischer Krankheit) auf einer (hirnorganischen?) Erkrankung beruht.

Wie sollte jemals derselbe Denkinhalt – hier das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit – einmal geistesgesund z.B. von einem Psychiatrieprofessor vorgetragen werden können und ein andermal davon scharf abgegrenzt von einem Geisteskranken, der dadurch einwilligungsunfähig und zwangsbehandlungsbedürftig geworden sein soll?

b) Wie soll festgestellt werden können, wann ein/e Betroffene/r ausreichend zwangstherapiert wurde, um wieder einwilligen zu können? Wie soll dafür der Zeitpunkt bestimmt werden, vor allem dann, wenn der/die Betroffene schweigt und so sein/ihr Inneres verhüllen sollte? Aus einem Schweigen kann ja nicht die Rechtfertigung einer fortgesetzten Körperverletzung konstruiert werden, denn das wäre die "stumpfe" Gewalt schlechthin.

Dieser Aspekt ist aus folgenden Gründen besonders brisant:
c) Unterstellt, die Feststellungen von a) und b) wären sicher möglich, was ist dann, wenn der Betroffene nach der erzwungenen Wiedererlangung seiner Einwilligungsfähigkeit feststellt, dass er immer noch nicht weiter geheilt werden will und "Nein" sagt, weil er sein Recht auf Krankheit in Anspruch nehmen will? Was war denn dann seine vorherige Misshandlung? Eben doch eine unzulässige Körperverletzung, da er ja auch nun, im einwilligungsfähigen Zustand, immer noch nicht behandelt werden möchte. Also ergibt sich für die Behandelnden die Notwendigkeit, einen solchen Zustand gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern so lange weiter zwangszubehandeln, bis der Betroffene schließlich „Ja“ sagt und eingesteht, dass er sich vorher geirrt habe. Dann, und nur dann, kann sich im Nachhinein der vorher angewendete Zwang als zulässige Körperverletzung erweisen.

d) Diese Einbahnstraße, nur mit einem nachträglichen "Ja" das vorherige Vorgehen rechtfertigen zu können, macht also umgekehrt die Behandelnden zu den Gefangenen eines geschlossenen Systems, und eben gerade nicht abwägend und frei handelnd (sie werden dabei in einen tiefen Interessenkonflikt gestürzt, denn eigentlich soll ja, ohne Berücksichtigung der eigenen Interessen, das Wohl der Behandelten im Vordergrund stehen). Auch ein legalisierendes Gericht ist in diesem logischen Käfig mit eingesperrt - ohne ein nachträgliches "Ja" würde eine Legitimierung der Zwangsbehandlung zur Rechtfertigung einer unzulässigen Körperverletzung. Der an sich paradoxe Versuch, eine Körperverletzung mit den Freiheitsrechten des Betroffenen zu begründen, wie er dem Bundesverfassungsgericht als Legalisierungsmöglichkeit vorschwebt, wäre gründlich gescheitert. Auch die Richter müssten deshalb zwangsbehandeln lassen, bis ein "Ja" aus dem Betroffenen heraus gequetscht ist - dies wäre jedoch die Erpressung eines Geständnisses und die Zwangsbehandlung damit eine Folter.

Eine solche Konfliktlage kann unmöglich von einem Gesetzgeber gelöst werden, ohne dass dieser sich selber schwer schuldig machte.

Daraus ergibt sich die menschenrechtliche Minimalforderung:

Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden – Nirgendwo !

Im Juli 2011: Diese Denkschrift wird bisher herausgegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, IAAPA Polska: anty-psychiatria.info, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen: lvpeh.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, , Unabhängige Psychiatrie-Erfahrene Saarbrücken: asl-sb@gmx.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle

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* Davon kann nur noch abgesehen werden, wenn Erwachsene schriftlich festgelegt haben, dass sie geisteskrank erklärt werden dürfen und in diesem Fall auch verschiedene explizit benannte Einschränkungen ihrer grundgesetzlichen Rechte durch Ärzte autorisieren. Solche Erklärungen müssen in einem für die zuständigen Stellen zugänglichen Register hinterlegt werden, sodass diese schnellstmöglich feststellen können, ob eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie von der betroffenen Person legalisiert wurde.

 

Berlin, 5.7.2911
Dr. David Schneider-Addae-Mensah, der Anwalt der beim Bundesverfassungsgericht für den Betroffenen den Beschluss 882/09 gegen die Zwangsbehandlung erstritten hat, hat einen Kommentar verfasst, den wir unbedingt zur Lektüre empfehlen und den die-BPE hier im Internet veröffentlicht hat: http://www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html und der hier als pdf zum Ausdrucken abgerufen werden kann.
Darin verdeutlicht er, warum es auch für den Gesetzgeber das sinnvollste ist, einfach nur diese Annulierung der Zwangsbehandlung hinzunehmen, und sich nicht in dem unüberwindbaren Gebirge, das das Bundesverfassungsgericht vor ein gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung gestellt hat, zu versteigen und abzustürzen.

Karlsruhe, 15.4.2011 (2 BvR 882/09):
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung bekannt gegeben, ob Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) zulässig ist oder nicht - Zitat:
"Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. [Zwangsbehandlung] mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist.
"

Das ist ein einschneidendes und wegweisendes Urteil, vollständig nachzulesen hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html

Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts dazu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html

Für dieses Verfahren hat RA Scharmer ein Rechtsgutachten angefertigt, in dem umfangreich und detailliert, insbesondere auch mit Hilfe der Behindertenrechtskonventionen, argumentiert wird, warum diese Urteil nur so gefällt werden kann.
Das Gutachten ist hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/forensik

Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den KEINE Krankenversicherung mehr zahlen wird.

Inzwischen sind verschiedene weitere Artikel zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschienen:

Bemerkenswert der TAZ Artikel mit dem Interview mit den Anwalt, der diesen Erfolg für seinen Mandanten errungen hat, in dem er sich zu den unmittelbaren Auswirkungen des Urteils äußert:

"Kriminelle in weißen Kitteln"
MENSCHENRECHTE Anwalt David Schneider-Addae-Mensah fordert, die Zwangsbehandlung von Straftätern in der Psychiatrie sofort zu stoppen - sonst will er Ärzte anzeigen...

Gut zusammengefasst von Peter Nowak in Telepolis

Im Verfassungsblog wird von einem Juristen eine sehr gute generelle Einschätzung vorgenommen.

Außerdem hat sich auch die DGPPN bezeichnenderweise im Handelsblatt zu Wort gemeldet:

Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Prof. Frank Schneider, forderte möglichst eindeutige gesetzliche Regelungen. „Wir sind als Psychiater nicht die Herren des Verfahrens. Es steht uns nicht an, für den Patienten zu entscheiden.“ Es komme in der Praxis häufig vor, dass Patienten eine Behandlung verweigerten. „Es kann aber auch unmenschlich sein, einen Patienten nicht zu behandeln. Gerade im Zustand einer akuten Psychose empfindet der Patient meist sehr viel Angst“, erläuterte Schneider.

Offensichtlich gehen die Psychiater nun schon in Deckung und wollen sich nur noch verstecken, weil sie gar nicht mehr "Herren des Verfahrens sind" :-)

Außerdem ist am 23.4.11 im Neues Deutschland ein Bericht erschienen, der vom Autor hier wiedergeben ist.

Ludwigsburg, 19.5.2011:
Dieses Urteil mit dem Bann der psychiatrischen Zwangsbehandlung zieht immer weitere Kreise. Dabei erweist sich die "Durchschlagskraft" dieser richtungsweisenden Entscheidung auch bei einer Einsperrung auf betreuungsrechtlicher Grundlage:
Wie wir aus einer zuverlässigen Quelle erfahren haben, musste ein zum Zwangsbetreuer bestellter Fleischermeister vor dem Amtsgericht Ludwigsburg nun eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf dieses Urteil zurückgewiesen. Daraufhin wurde die Betroffene am 19.5.2011 sofort entlassen. Im Entlassungsschreiben wurde Folgendes festgehalten:


Wir gratulieren der Betroffenen zu diesem Erfolg und werden diese Entscheidung an alle Amtsgerichte weiterleiten, auf dass sich nunmehr in der ganzen BRD die geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien kurzfristig leeren mögen.
Wer an weiteren Details dieses Vorgangs interessiert sein sollte, findet eine umfassende Dokumention in diesem Blog: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=113

 

30 Jahre Irren-Offensive - Film bei Youtube:

oder hier direkt bei youtube anschauen

30 Jähriges Jubiläum der Irren-Offenisive - Programm, Bericht und Presserundschau

Protest gegen die Beschwichtigungsstelle Psychiatrie des Berliner Senats:

Das Film-Zitat oben aus dem Bericht des Staatspropagandasenders RBB vom 2.2.2011 ist der letzte Beweis, um was es sich bei der Beschwichtigungs- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) handelt: um einen senatsbezahlten Horch- und Beschwichtigungsposten der Psychiatrie mit entsprechender regelmäßigen Berichtspflicht gegenüber der Senatorin für Gesundheit. Zur Eröffnung spricht für das Beschwichtigungszentrum der Psychiatriebeauftragte Beuscher und versucht gleich mal vorzumachen, wie so eine zentrale Schaltstelle eines Gewaltsysterm versucht zu lügen, obwohl die Wahrheit vom RBB kurz vorher noch richtig dargestellt wurde: aus der Tatsache, dass die Demonstranten gegen jeden Zwang in der Psychiatrie sind, macht er, sie seien gegen jede Psychiatrie. Wir entnehmen dieser entlarvenden Lüge des Psychiatriebeauftragten, dass offenkundig er sich selbst Psychiatrie nur mit Zwang bzw. der Drohung von Gewalt denken kann und freuen uns darüber, dass der Scherge dieses Systems die Irren-Offensive als dessen einzigen wirklichen Gegner anerkannt hat.
Ein ausführlicher Bericht in der Süddeutschen Zeitung

 


Berlin, 30.6.2010: Demonstration vor dem "Institut für Regierungsgefälligkeiten"

Folgender offene Brief wurde verteilt:

To the members of the
Committee on the Rights of Persons with Disabilities
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)

Dienstag, 29. Juni 2010

Leider müssen wir uns heute an Sie wenden, um Ihnen unser Entsetzen über die Entwicklung der Monitoring-Stelle für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland mitzuteilen.

Das damit beauftragte sog. "Deutsche Institut für Menschenrechte" hat nicht nur bei der Auftragserteilung durch das deutsche Parlament die Aussagen des OHCHR vom Oktober 2008 zum Dignity and Justice for Detainees Week vorsätzlich ignoriert und für den Verrat an der BRK das ausgeschriebene Geld angenommen (en detail in Englisch nachzulesen in ·UN-Convention Fraud - A chronicle of events·: http://www.iaapa.de/zwang4/chronicle.htm. Wir nennen dieses Institut deshalb seitdem "Institut für Regierungsgefälligkeiten")... mehr und Bilder der Demo hier



Zum 17 mal fand am 2. Mai 2010 der T 4 Umzug statt.
Bilder von der Demonstration, der Aufruf und die Rede zum Abschluss am antifaschistischen „Denkmal des polnischen Soldaten“ am Volkspark Friedrichshain, sowie die Medien Reaktionen und eine Dia-Serie sind hier dokumentiert: www.freedom-of-thought.de/may2


Gemeinsame Resolution der Mitgliederversammlung der International Associaton Against Psychiatric Assault; der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener e.V.; des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum


CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche


Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ u.a. wieder “Besuche” in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention („Convention on the Rights of Persons with Disabilities“) in Artikel 14 vorschreibt, „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“, sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer „Behinderung“, einer angeblichen „psychischen Krankheit“, zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung und Entmündigung, sind weltweit und in allen Fällen schwere Menschenrechtsverletzung, v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der menschlichen Würde.

Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention („Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“) definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte „EKT“) große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis „Krankheitseinsichtigkeit“ und somit „Compliance“ zu erwirken. Sogenannte vormals „Krankheitsuneinsichtige“ sollen gefügig und (scheinbar) „behandlungs“willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als “geisteskrank“ tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2)

Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige „Experten“ meinen, durch eine Richterin oder einen Richter „überprüft“ und von dieser oder diesem „kontrolliert“ wird.(3) Solche „Menschenrechtsexperten“ stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und „medizinische Behandlung“ genannt werden würde.

Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als „intrinsically discriminatory“ bezeichneten „ungesetzlichen“ Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine „erste Priorität“ allenfalls darin, „bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [….], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt“(6). Entgegen den Äußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne „in jeder psychiatrischen Einrichtung (…) gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen“ und billigt dabei auch die Anwendung von „Riemen, Zwangsjacken etc.“(7)

Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als „gewisse Haftorte“(8) bezeichnet, welche auch nur, „um optimale Wirksamkeit zu erreichen“, „sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden“ „sollten und bei denen „die Behörde“ auch nur „befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen“(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht.

Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11)

Indem das CPT also seine „Einzelfallprüfungen“ und im Soll-Modus angekündigten „Besuche“, welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich „verbesserter“ Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.


Resolution in Englisch und in Polnisch

(1) vgl. Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme. Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und
Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und
Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin. URL: www.die-bpe.de/stellungnahme
(2) Weiteres dazu siehe Halmi, Alice: Zwangspsychiatrie- ein Foltersystem. In: “Zwang”, Nr. 2, Berlin 2004, Seite 4-7,
URL: www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm
(3) Prof. Theresia Degener (Recht und Disability Studies, Ev. Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum) äußerte: „ in her view, control and review of medical actions should not be exclusively on the hands of doctors (medical review) but of judges (judicial review) “ In: Office of the high commissioner for human rights: Report on “Expert Seminar on freedom from torture and ill treatment and persons with disabilities”, Genf, 11.12.2007, Seite 12, URL: www2.ohchr.org/english/issues/disability/docs/torture/seminartorturereportfinal.doc
(4) Psychiater/innen im CPT: Pétur Hauksson, Vladimir Ortakov, Olivera Vuliæ, Stefan Weinberg- Krakowski, Nadia Polnareva, Anna Molnár. Vgl.: Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): CPT Members. Stand:04.03.2010, URL: www.cpt.coe.int/en/members.htm
(5) „The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful.“ In: UN- Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Dignity and Justice for Detainees
week [6.-12. Oktober 2008]. Information Note No. 4, Seite 2, URL:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
Siehe auch: “Legislation authorizing the institutionalization of persons with disabilities on the grounds of their disability without their free and informed consent must be abolished. …”. In: UN- Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Annual report of the United Nations High Commissioner and the Secretary General. A/HCR/10/48,
26.1.2009, Seite 16, URL: www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
(6) Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 57, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(7) Ebd.: Seite 63
(8) CPT: apt - Council of Europe: Ein Besuch des CPT - Was hat es damit auf sich? Genf, Mai 1999, Seite 11, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-cpt-visit-police.pdf
(9) CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 16, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(10) Hervorhebungen erfolgten durch die Autoren
(11) Council of Europe: Der Europarat in Kürze. Stand: 28.03.2010, URL: www.coe.int/aboutCoe/index.asp?
page=quisommesnous&l=de

und: United Nations enable: Ratifications - Countries that have ratified the Convention, Stand 28.03.2010, URL:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=257
(12) Siehe z.B. in den „Standarts des CPT“: „Das Personal in psychiatrischen Einrichtungen sollte sowohl in nichtkörperlichen als auch in manuellen Kontrolltechniken für die Anwendung gegenüber erregten oder gewalttätigen
Patienten ausgebildet werden.“ In: CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 63, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf


Diese Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT am 17.04.2010 zugesandt.


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Resonanz in den Medien:

www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/
http://de.indymedia.org/2010/05/280595.shtml
www.onlinezeitung24.de/article/3225
www.webnews.de/kommentare/672096/0/Psychiatrie-Offener-Brief-an-CPT-neue-Folter-Verschleierungs-Besuche.html


1.9.2009: Heute ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten.
Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt. Sie buchstabieren das neue Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü aus.
Am 11.9. wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener in 348 psychiatrischen Gefängnissen, siehe Liste der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.


Die "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen von Prof. Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF




Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind:

A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier)

B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.

C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009




Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich

Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr

PatVerfü - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Chronik eines Betrugs

Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs gemacht wurde



Prof. Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem pdf dieses Schreibens hier).

Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.


Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie
Eine kritische Betrachtung

Studienarbeit von Alice Halmi über die Kontinuitäten der Psychiatrie und ihre Ideologie: Von der traditionellen Psychiatrie über die NS- Psychiatrie bis zur modernen Zwangspsychiatrie und biologistischen Ansätzen heute. Mit einer Fallstudie über Karl Bonhoeffer unter Einbeziehung seiner zeitgenössischen KritikerInnen und VerehrerInnen.


Bericht vom Umzug 2011:

25 Jahr Feier der Irren-Offensive 2005 - Berichte in der Presse:
Die Tageszeitung vom 20. 12. 2005
/ Neues Deutschland - 25. 11. 2005