Die Irren-Offensive
Es gibt keine "psychische Krankheit", nur Rufmord verbrämt als "Diagnose"

25 Jahre Irren-Offensive - Grund zur Freude!

In der letzten Ausgabe der Irren-Offensive haben wir den Systemabsturz der Psychiatrie verkündet. Nun können wir erfreut mitteilen, dass sich dieser Absturz weiter beschleunigt hat:

Einen schönen Bogen hat Gert Postel in seiner Festrede zur 25 Jahr Feier der Irren-Offensive im November 2005 geschlagen (Artikel hier). Folgende Aktualisierungen sind hinzuzufügen: Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) nicht wie erhofft die Zwangsbehandlung schnurstracks für illegal erklärt. Aber wahrscheinlich ist das sogar insofern ein Glück zu nennen, da wir in diesem Fall die volle Härte des Ressentiments und Hasses gegen uns abbekommen hätten, die sich in politischen Mehrheiten für eine Reparaturgesetzgebung widergespiegelt hätte. Die breit angelegte und mit mehreren Millionen Euro finanzierte Medienkampagne der Psychiatrie war schon angesagt. Ob wir diese Entwicklung wirklich hätten aufhalten können, ist fraglich. Stattdessen hat uns der BGH in eine komfortable Lage versetzt: unsere Kritik, die sich auf menschenrechtliche Argumente stützt, konnten wir durch Wolf-Dieter Narr und Thomas Saschenbrecker als Autoren einer Abhandlung in dem juristischen Fachblatt für dieses Rechtsgebiet schlechthin, der FamRZ, unterbringen. Eine ausführliche Kritik von Wolf-Dieter Narr an dem BGH-Urteil lag einem Teil der Abhandlung zugrunde. Sie ist vollständig in der ZWANG abgedruckt (Artikel hier). Die Abhandlung der FamRZ im Internet: www.die-bpe.de/kritik

Damit ist zweierlei erreicht worden:

a) in einer Auflage von 14.000 Exemplaren, verteilt bei allen Vormundschaftsrichtern, sind unsere Argumente tief in die juristischen Debatte um Zwangsbehandlung eingedrungen. Ein Ergebnis wird sein, dass die Zwangsbehandlung am Lebensende, die der Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung zugrunde liegt, vom Gesetzgeber genauso wenig mehr geduldet wird - wenn eine entsprechende Verfügung des Betroffenen vorliegt -, wie eine Zwangsbehandlung in Nicht-Sterbephasen. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Zypries findet unsere volle Unterstützung, und seit dem entsprechenden Brief an alle Bundestagsabgeordneten ist auch das perfide Argument der Gegner dieser Regelung aus der Diskussion verschwunden, es handele sich bei einer solchen privatautonomen Verfügung zur gesetzlich abgesicherten Unterbindung von ärztlichem Handeln um irgendetwas, das mit dem Nazi-Euphemismus „Euthanasie“ zu tun habe. Hinhaltender Widerstand hat die entsprechende Gesetzgebung zwar verzögert, aber ein Gesetz wird kommen. Selbst in Österreich gibt es seit dem 1.6.2006 ein, wenn auch mit vielen wenn und aber gespicktes, Gesetz zur rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.

b) Unsere Argumente werden eines Tages bei einem Verfahren, das wegen einer Zwangsbehandlung bis vors Bundesverfassungsgericht geht, zum Tragen kommen. Und wenn dort nicht, dann spätestens beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Damoklesschwert eines solchen Urteils wird aber nun unmittelbar die Situation verändern: Obwohl der BGH Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht zulassen will, können alle Kritiker sie mit mainstream Diskussionsunterstützung als ein Verbrechen bezeichnen (siehe Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener). Was darüber hinaus schwer wiegt, ist die völlige Revision der Verantwortungssituation einer Zwangsbehandlung, die das BGH vorgenommen hat. War es bisher die gezielte Verantwortungslosigkeit, die durch eine Teilung in Richter und Arzt erreicht wurde – einer schob sie immer erfolgreich auf den anderen -, so hat jetzt der für die Amtsgerichte verbindliche Beschluss des BGH die ganze Verantwortung dem Richter übertragen, der nunmehr Wirkstoff, Dosis und Verabreichungsdauer einer Zwangsbehandlung genau festlegen muss, statt diese wie bisher der Willkür eines Arztes zu überlassen. Ohne dieses richterliche “Rezept” ist sowieso eine Zwangsbehandlung auch nach der Rechtssprechung des BGH ein Verbrechen.

Wir sind nun in der komfortablen Situation, dass die Psychiater handlungsunfähig sind: sie können nicht eine angebliche „Gesetzeslücke“ monieren, die es zu schließen gäbe, da der BGH ja gerade keine gesehen hat. Da aber Richter die Verantwortung für die Misshandlungen und Folgeschäden einer Zwangsbehandlung wie der Teufel das Weihwasser scheuen, gibt es entweder illegale Behandlungen, die erfolgreich mit Strafanzeigen und anschließenden Schmerzensgeldforderungen gegen die behandelnden Ärzte verfolgt werden können oder die Ärzte müssen es eben lassen, mit Zwang und Gewalt zu misshandeln. Daraus könnte eine „Kultur“ der Gewaltfreiheit in regionalen Teilen der Psychiatrie entstehen, die innerhalb des psychiatrischen Rackets* zu Erosion und Verunsicherung, Widersprüchen und Brüchen führen sollte. Foltern macht kaum mehr Spaß, wenn einem das von immer mehr vertrauten Bekannten vorgeworfen wird.

Diese Erfolge haben ein gesellschaftliches Umfeld, in der die medizinischen Machtansprüche in Zweifel gezogen werden. Offensichtlich wird das an den schweren Fehlern von Frau Merkel und Co.. Die Regierung hatte sich einerseits zum Ziel gesetzt, den Anteil von medizinischen Leistungen am Bruttosozialprodukt zu deckeln oder sogar zu verkleinern, aber sie hat dann andererseits die für dieses Ziel entscheidende Gelegenheit blindlings verstreichen lassen: die Ärztestreiks (über das Warum lässt sich spekulieren). Eine bessere Gelegenheit, ärztliche Macht und Ansprüche ohne eigenes Zutun, nur durch deren eigenen Willen nicht mehr zu arbeiten, gegen die Wand laufen zu lassen, gab es nicht – Merkel und Co hätte nur ganz charmant in den Verhandlungen auf stur schalten müssen. Dazu hätten sie noch ein bisschen mit unseren guten Argumenten, wie wir sie im Flugblatt „Hurra die Ärzte streiken“ unter die Leute gebracht haben, sticheln können. Diese Gelegenheit haben sie vertan und nun müssen sie die Bemühungen um Limitierung der medizinischen Ausgaben gegen den Mittelbau und die niedrigen Lohngruppen im Medizinbetrieb durchsetzen. Das Scheitern ist so oder so garantiert.

So bewahrheitet sich, was Gert Postel am Ende seiner Festrede gesagt hat: Schöne Aussichten und ein großartiger Erfolg der Irren-Offensive in nur wenigen Jahrzehnten.


* Racket: Begriff, den Horkheimer von der Bespannung eines Tennisschlägers abgeleitet hat, um insbesondere das Zusammenwirken der ärztlichen Berufsgruppe als gemeinsam wirtschaftendes „Corp“ zu charakterisieren. Siehe auch:
Carl Wiemer: „Krankheit und Kriminalität“.


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