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Die
psychiatrische Zwangseinweisung ist mit der UN
Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Weil die
UN-Behindertenrechts-konvention am 1.1.2009 von der BRD ratifziert
wurde ist die Zwangspsychiatrie illegal.
Dies ist eine erste Liste, die weder die Krankenstationen der
Haftanstalten, des forensischen Maßregelvollzugs, die Kinder-und
Jugendpsychiatrien noch die Psychiatrien bei der Bundeswehr
enthält. Auch wenn in diesen Psychiatrien kriminelle,
körperverletzende Zwangsbehandlung begangen wird, so beruht die
Einsperrung auf anderen gesetzlichen Grundlagen mit teilweise anderen
Begründungen. Da wir uns um Vollständigkeit der Liste
bemühen, bitten wir unsere LeserInnen darum, uns die Psychiatrien
mit geschlossenen Abteilungen mitzuteilen, die wir übersehen
haben.
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